Wenn Cyberattacken zur persönlichen Haftungsfalle werden
Die Zahlen sind alarmierend: Rund 60% der Cyberangriffe in Deutschland richten sich gegen den Mittelstand. Die Gesamtschäden durch Cyberattacken beliefen sich 2023 auf 148 Milliarden Euro. Doch während viele Geschäftsführer denken, dass „nur“ das Unternehmen haftet, zeigt die aktuelle Rechtsprechung ein anderes Bild: Bei DSGVO-Verstößen können Geschäftsführerpersönlich zur Verantwortung gezogen werden – mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro und Schadensersatzforderungen, die auch das Privatvermögen gefährden.
Ein aktueller Fall macht deutlich, wie ernst die Lage ist: Nach einer Cyberattacke auf einen IT-Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurden 145 Schadensersatzklagen eingereicht– obwohl die BVG selbst nicht direkt angegriffen wurde. Die Botschaft ist klar: Geschäftsführerhaften auch für Versäumnisse bei Dienstleistern.
Um Geschäftsführern von KMU eine praxisnahe Orientierung zu bieten, hat die Security Awareness Toolbox jetzt einen umfassenden kostenlosen Guide zur Geschäftsführerhaftung bei DSGVO-Verstößen und Cyberattacken veröffentlicht.
Warum die Geschäftsführerhaftung bei Cyberattacken zunimmt
Rechtliche Grundlage: § 43 GmbHG und § 93 AktG
Die persönliche Haftung der Geschäftsführung ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen:
- § 43 GmbHG (GmbH-Geschäftsführer) verpflichtet zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Das bedeutet: Geschäftsführer müssen proaktiv für angemessene IT-Sicherheit sorgen.
- § 93 AktG (Vorstände) sowie § 91 Abs. 2 AktG fordern ein Risikomanagement, das bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennt – dazu gehört explizit auch die Cybersicherheit.
- Art. 5 DSGVO verpflichtet zur Gewährleistung angemessener Sicherheit personenbezogener Daten. Verstöße können laut Art. 82 DSGVO zu Schadensersatzforderungen führen – und zwar bereits bei rein immateriellen Schäden.
Die neue Dimension: NIS2-Richtlinie verschärft die Haftung
Ab Herbst 2025 tritt die NIS2-Richtlinie in Deutschland in Kraft und betrifft etwa 30.000Unternehmen. Die Besonderheit: Artikel 20 der NIS2-Richtlinie macht die Geschäftsführung persönlich verantwortlich für die Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen.
Neu ist auch die Verpflichtung, dass die Geschäftsführung selbst an Sicherheitsschulungen teilnehmen muss – ein klares Signal des Gesetzgebers, dass Cybersecurity Chefsache ist.
Der „Risikofaktor Mensch“: Warum ein Security Awareness Programm unverzichtbar ist
Die Statistik ist eindeutig: 82% aller Sicherheitsvorfälle gehen auf menschliches Fehlverhalten zurück. Phishing-E-Mails, unsichere Passwörter oder das unachtsame Öffnen von Anhängen – die größte Schwachstelle in jedem Unternehmen sind die Mitarbeiter.
Typische Angriffsszenarien auf KMU:
- Phishing-Attacken: Gefälschte E-Mails vom vermeintlichen CEO, IT-Support oder Geschäftspartner
- Social Engineering: Manipulation von Mitarbeitern zur Preisgabe vertraulicher Informationen
- Ransomware: Verschlüsselung von Unternehmensdaten mit Lösegeldforderung
- „Chefmasche“ (CEO Fraud): Anweisung zu Überweisungen im Namen der Geschäftsführung
Ein prominentes Beispiel: Bei Adecco Frankreich verkaufte ein 19-jähriger Praktikant Zugangsdaten für 15.000 Euro. Die Folge: 2.400 Nebenkläger forderten Schadensersatz, der Gesamtschaden belief sich auf 1,6 Millionen Euro.
Die Lösung: Security Awareness-Programm
Ein strukturiertes nachhaltiges Programm für mehr Bewusstsein zu Datenschutz und Datensicherheit kann die Erfolgsquote von Phishing-Angriffen um bis zu70% reduzieren. Die Investition liegt bei typischerweise 50-100 Euro pro Mitarbeiter und Jahr – ein Bruchteil der potenziellen Schadenskosten bei einem erfolgreichen Cyberangriff.
Was der neue Guide zur Geschäftsführerhaftung bietet
Der kostenlose Guide „Geschäftsführerhaftung bei DSGVO-Verstößen und Cyberattacken“ umfasst über 20 Seiten mit praxisrelevanten Informationen:
Kernthemen des Guides:
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung: Wann greift die persönliche Haftung nach § 43GmbHG? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- DSGVO-Bußgelder: Aktuelle Beispiele und Höhe der Strafen bei Datenschutzverstößen (bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes)
- Der „Risikofaktor Mensch“: Warum Mitarbeiter das größte Sicherheitsrisiko darstellen und wie Sie gegensteuern können
- Phishing, Social Engineering & Co.: Die häufigsten Angriffsszenarien auf KMU – mit konkreten Beispielen
- Organisationspflichten: Was Sie als Geschäftsführer nachweisen können müssen, um Ihrer Sorgfaltspflicht gerecht zu werden
- Security Awareness-Programm: Die wirksamste Präventionsmaßnahme – mit Umsetzungsempfehlungen für KMU
- Compliance-Nachweis: Wie Sie Ihre Sorgfaltspflicht dokumentieren und im Ernstfall belegen können
- Praxis-Checkliste: 10 Sofortmaßnahmen zur Risikominimierung, die Sie direkt umsetzen können
Für wen ist der Guide relevant?
Der Guide richtet sich speziell an:
- Geschäftsführer und Vorstände von KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern
- Inhaber von Personengesellschaften, die datenschutzrechtlich verantwortlich sind
- Datenschutzbeauftragte und IT-Verantwortliche, die die Geschäftsführung beraten
- IT-Dienstleister und Systemhäuser, die ihre Kunden über Haftungsrisiken aufklären möchten
Aktuelle Rechtsprechung: OLG Dresden bestätigt persönliche Haftung
Das Urteil des OLG Dresden vom 30.11.2021 (Az. 4 U 1158/21) hat Signalwirkung: Das Gericht stellte fest, dass Geschäftsführer bei DSGVO-Verstößen auch persönlich gegenüber Betroffenenhaften können – nicht nur gegenüber der eigenen Gesellschaft.
Im konkreten Fall wurde ein Schadensersatz von 5.000 Euro wegen eines DSGVO-Verstoßes zugesprochen. Für KMU kann dies schnell existenzbedrohend werden, wenn hunderte odertausende Betroffene Schadensersatz fordern.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Rechtsprechung macht deutlich:
- Es reicht nicht, sich auf IT-Dienstleister zu verlassen
- Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung – auch ohne technische Fachkenntnisse
- Der Verweis auf interne Zuständigkeiten („Ich bin nicht für IT verantwortlich“) greift nicht
- Proaktives Handeln ist entscheidend – nicht nur Reaktion nach einem Vorfall
Warum gerade KMU besonders gefährdet sind
Kleine und mittlere Unternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen:
- Begrenzte Ressourcen
- Keine eigene IT-Security-Abteilung
- Abhängigkeit von externen Dienstleistern
- Oft veraltete Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von Budgetbeschränkungen
Attraktives Ziel für Cyberkriminelle
Nach Angaben der European Union Agency for Cybersecurity (ENISA) entfallen rund 60% der Cyberangriffe in Deutschland auf den Mittelstand. Der Grund: Cyberkriminelle erwarten hier geringere Sicherheitsmaßnahmen („low hanging fruits“) bei gleichzeitig lohnenswerten Zielen.
Unterschätzte rechtliche Risiken
Viele KMU-Geschäftsführer:
- Behandeln DSGVO-Compliance als „Papierkram“
- Haben keine Vorbereitung auf Schadensersatzforderungen
- Führen keine ausreichende Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen
- Kennen ihre persönlichen Haftungsrisiken nicht
Hohe relative Schadenshöhe
Für KMU können bereits durchschnittliche Schadenssummen existenzbedrohend sein:
- 25.000 Euro durchschnittliche Kosten pro Cyber-Vorfall
- 148 Milliarden Euro Gesamtschaden durch Cyberangriffe in Deutschland (2023)
- DSGVO-Bußgelder bis zu 4% des Jahresumsatzes
- Zusätzlich: Anwaltskosten, Schadensersatz, Reputationsverlust
So fordern Sie den kostenlosen Guide an
Der Guide „Geschäftsführerhaftung bei DSGVO-Verstößen nach Cyberattacken“ steht ab sofort kostenlos zur Verfügung.
Anforderung in 3 Schritten:
- Formular ausfüllen auf www.security-awareness-toolbox.de/gf-haftung-dsgvo-cyberattacken
- E-Mail-Bestätigung erhalten
- PDF-Download direkt im Posteingang
Fazit: Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist
Die Bedrohungslage durch Cyberattacken nimmt kontinuierlich zu, und die rechtlichen Anforderungen an Geschäftsführer werden immer strenger. Die Kombination aus DSGVO, NIS2-Richtlinie und aktueller Rechtsprechung macht deutlich: IT-Sicherheit ist Chefsache – und Versäumnisse können zur persönlichen Haftung führen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich als Geschäftsführer einer GmbH persönlich haften?
Was kostet ein durchschnittlicher Cyber-Vorfall?
Wie oft sollten Mitarbeiter geschult werden?
Was passiert, wenn ich als Geschäftsführer nichts tue?
- Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes
- Schadensersatzforderungen von Betroffenen
- Persönliche Haftung für Schäden der Gesellschaft Strafverfolgung bei grober Fahrlässigkeit
- Reputationsverlust und Kundenabwanderung
Schützt mich eine Cyber-Versicherung?
Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?
Security Awareness Toolbox: Die Komplettlösung für mehr Bewusstsein zu Datenschutz & Datensicherheit im Unternehmen
Die Security Awareness Toolbox bietet KMU eine Ready-to-Use-Lösung für die Konzeption und Umsetzung eines strukturierten Security Awareness Programms – ohne dass Sie alles selbst entwickeln müssen.
Was die Toolbox umfasst:
- 12-Monats-Schulungsplan für strukturierte Security Awareness-Kampagnen
- 12 Schulungsmodule (Video-Tutorials, Schulungsskripte, Schulungstests) zu allen relevanten Themen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes
- 12 monatliche Newsletter „Datenschutz & Datensicherheit“ zur kontinuierlichen Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Phishing-Beispiele mit Analysen und Erklärungen für praktische Schulungen
- Checkliste zur Konzeption, Durchführung und Auswertung von Phishing-Simulationen
- Präsentationsvorlagen für Kickoff-Meetings mit Rednerskripten
- Dokumentationsvorlagen für Schulungsnachweise (wichtig für Compliance und Haftungsschutz!)
Investment und ROI
Die 12-monatige Unternehmenslizenz kostet 166 EUR pro Monat (1.992 EUR pro Jahr zzgl. MwSt.). – das entspricht bei 50 Mitarbeitern weniger als 4 Euro pro Mitarbeiter und Monat.
Im Vergleich: Ein einziger erfolgreicher Phishing-Angriff kostet im Durchschnitt 25.000 Euro. Die Toolbox amortisiert sich also bereits, wenn sie einen einzigen Vorfall verhindert.
Fordern Sie den kostenlosen Guide zur Geschäftsführerhaftung an und erfahren Sie, wie Sie sich vor persönlicher Haftung bei DSGVO-Verstößen schützen: