Datenschutzpanne: Ein Tippfehler genügt

Tippfehler Datenpanne

Ein einziger Tippfehler in einer E-Mail-Adresse hat kürzlich die Stammdaten von 135.000 Patientinnen und Patienten eines badischen Krankenhauses in unbekannte Hände gebracht.
Keine Cyberattacke. Keine Schwachstelle. Keine Ransomware. Nur ein Mensch, der eine Adresse falsch eingetippt hat – und eine Zip-Datei mit Namen, Geburtsdaten und Aufenthaltsdaten, die seither irgendwo auf einem fremden Postfach liegt.

Unimed-Cyberangriff: Wenn Ihr Dienstleister gehackt wird, haften Sie trotzdem

Unimed Fall und seine Folgen

Am 14. April 2026 wurde der Abrechnungsdienstleister Unimed gehackt. Die Kliniken selbst blieben technisch unversehrt. Trotzdem sind sie datenschutzrechtlich verantwortlich. Was dieser Fall für jedes Unternehmen bedeutet, das mit externen Dienstleistern arbeitet. Mehr als 120.000 Patientendaten wurden gestohlen – Stammdaten, Diagnosen, Bankverbindungen. Nicht weil die Universitätskliniken selbst einen Fehler gemacht hätten. Sondern weil ihr externer Abrechnungsdienstleister gehackt wurde. Die Kliniken haften trotzdem. Das ist kein Einzelfall. Das ist das Grundprinzip der DSGVO – und es betrifft jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten an externe Dienstleister weitergibt.